Anwendungsbereich:
für alle Zier- und Nutzpflanzen: Gemüse, Kräuter, Stauden,
Gehölze, Obst und Beerenobst, Weinreben, Ackerfrüchte und Rasen.
Anwendung:
Die Ausbringung erfolgt während der Vegetationsperiode.
Aufwandmengen siehe gesonderte Tabelle auf den Eimerseiten.
Ausbringung auf Grünflächen bei feuchtem Wetter,
direkte Sonneneinstrahlung möglichst vermeiden.
Auf sonstigen Flächen einarbeiten. Verwendung ganzjährig
bei Neupflanzung oder zur Nachdüngung. Nach der Anwendung Hände
und andere mit dem Dünger in Berührung gekommene
Hautstellen gründlich waschen.
Sachgerechte Lagerung:
Kühl und trocken, vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt,
für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren.
Dünger nicht ins Abwasser oder Gewässer gelangen lassen.
Bei sachgemäßer Lagerung ist dieser Dünger jahrelang ohne
Qualitätsminderung haltbar. Bei Lagerung, Transport und Ausbringung
sind notwendige Vorkehrungen zu treffen, um die Aufnahme durch
Nutztiere zu vermeiden. Keine Mischung mit Futtermitteln.
Restmengen der bestimmungsgemäßen Verwendung zuführen.
Organisch-mineralischer Dünger:
Hergestellt unter Verwendung von pflanzlichen Stoffen aus der
Lebensmittelherstellung, Landwirtschaft und verarbeitenden Industrie,
Kohlen (Holzkohle aus naturbelassenem Holz), tierische Nebenprodukte
(Material der Kategorie 3 nach EU-Verordnung 1069/2009), Kaliumsulfat
aus der Vinasseverarbeitung, weicherdigem Rohphosphat, Tonmineralien.
Nährstoffe
6,0 % Gesamtstickstoff (N)
2,0 % Gesamtphosphat (P2O5)
3,0 % Gesamtkaliumoxid (K2O)
Hergestellt in Deutschland.
Ausgangsstoffe:
pflanzliche Stoffe aus der Lebensmittelherstellung, Landwirtschaft
und verarbeitenden Industrie, Kohlen (Holzkohle aus naturbelassenem Holz),
tierische Nebenprodukte (Material der Kategorie 3 nach EU-Verordnung 1069/2009),
Kaliumsulfat aus der Vinasseverarbeitung, weicherdigem Rohphosphat,
Tonmineralien, lebende Mikroorganismen (Lactobacillus, Rhodopseudomonas,
Saccharomyces).
Nebenbestandteile
2,5 % Gesamtschwefel (S)
2,3 % wasserlöslicher Schwefel (S)
0,8 % Natrium (Na)
73,0 % organische Substanz, bewertet als Glühverlust